Sodann sei ihm bei der Auftragserteilung, der Ausarbeitung und dem Abschluss des Gutachtens das rechtliche Gehör nicht gewährt worden, was schon zur Aufhebung der Verfügung führen müsse. Er hätte über die Auftragserteilung und das Ergebnis des Gutachtens informiert und ihm die Möglichkeit eingeräumt werden müssen, eigene Fragen und – nach Vorliegen des Gutachtens – Ergänzungsfragen zu stellen, weil das Migrationsamt heute glaube, gestützt auf dieses Gutachten eine Verlängerung