Entscheid des Sicherheits- und Justizdepartementes SG 4/19 Wiedereingliederungs- und Heilungschancen, weil die familiären und sozialen Bande durch die Ausweisung aufgelöst würden. Mangels sozialen Netzes und medizinischer Betreuung bestünde die Gefahr eines Suizids oder der Begehung einer kriminellen Handlung.