Er sei bei der Arbeit zuverlässig gewesen und habe sich in sozialen Interaktionen höflich, hilfsbereit und anständig gezeigt. Im Freundeskreis sei er beliebt gewesen. Aufgrund seiner guten Deutschkenntnisse könne erwartet werden, dass er im Massnahmenvollzug die Lehre fortsetzen oder eine neue Lehre antreten könne, so dass er nach der Entlassung erwerbstätig sein werde.