Selbst wenn von einer hinreichend schweren und gegenwärtigen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, Ordnung und Gesundheit ausgegangen würde, wäre die Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA unverhältnismässig. Er sei bereits im Jahr 2013 eingereist, habe die Schule besucht und eine Lehre begonnen. Er sei bei der Arbeit zuverlässig gewesen und habe sich in sozialen Interaktionen höflich, hilfsbereit und anständig gezeigt.