Wenn das Migrationsamt Gewicht auf die gegenwärtige Situation lege, gehe es nicht an, vom Gutachten abweichende Schlüsse für die Zukunft zu ziehen. Entweder werde auf das Gutachten abgestellt, wonach keine Gefahr von ihm ausgehe und ein geringes Rückfallrisiko bestehe, oder die zukünftige Gefahr werde, wie beantragt, durch ein Gutachten abgeklärt, welches seine Entwicklung bis zur Entlassung aus der Massnahme und