Zur Begründung brachte er im Wesentlichen vor, dass nach dem Gutachten keine Anhaltspunkte vorlägen, die auf eine akute Selbst- und/oder Fremdgefährdung hindeuteten. Bei den meisten Krankheitssymptomen sei ein Rückgang zu verzeichnen. Die problematische Medikamenteneinstellung sei geändert worden und die Auswirkungen seien abzuwarten. Sein Gesundheitszustand habe sich sehr verbessert. Vollzugslockerungen würden befürwortet.