C. Gegen diese Verfügung erhob A.___, vertreten durch lic.iur. Titus Bossart, Rechtsanwalt, St.Gallen, am 22. Juni 2021 Rekurs beim Sicher- heits- und Justizdepartement mit dem Antrag, diese aufzuheben. Eventuell sei die Angelegenheit zur Abklärung des Sachverhalts an die Vorinstanz zurückzuweisen. Das amtliche Honorar für das Verfahren vor dem Migrationsamt sei auf Fr. 3'360.25 zu erhöhen.