Es gebe ein umfassendes Gutachten vom 10. Dezember 2020 (nachfolgend Gutachten). Auf die Einholung eines weiteren Gutachtens zur Rückfallwahrscheinlichkeit in vier Jahren könne verzichtet werden, zumal nicht geltend gemacht werde, dass sich der Gesundheitszustand seit dem letzten Gutachten wesentlich verändert habe.