Nach der medizinischen Versorgung im bewachten Krankenzimmer während vier Tagen kam er in Untersuchungshaft. Am 23. März 2018 verfügte die Jugendanwaltschaft die vorsorgliche geschlossene Unterbringung (Vorakten S. 295 – 298). Am 18. April 2018 ersuchte A.___ um Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA.