und Ordnung darstelle, die in Anbetracht der schweren vorge-kommenen und weiterhin drohenden Delikte nicht hingenommen werden könne, und die Nichtverlängerung wegen des kurzen Aufenthalts in der Schweiz, des Beziehungsnetzes im Herkunftsland und der dort – wie in allen Mitgliedsstaaten der EU – sichergestellten medizinischen Versorgung verhältnismässig sei. Den Entscheid SJD RDRM.2021.101 finden Sie im angehängten PDF-Dokument. © Kanton St.Gallen 2026 Seite 1/20 Kanton St.Gallen Sicherheits- und Justizdepartement Entscheid vom 17. Februar 2022