Er war immer wieder bei verschiedenen Temporär-Arbeitsstellen angestellt und dazwischen jeweils arbeitslos, wobei er zeitweise Sozialhilfe beziehen musste. So hat er gemäss Rückmeldung der Sozialen Dienste Z.___ in der Zeit vom 12. Januar 2017 bis 30. Juni 2018 rückerstattungspflichtige Sozialhilfe in der Höhe von Fr. 16'573.10 bezogen (Vorakten S. 698). Zudem existierten im Dezember 2023 drei Verlustscheine im Gesamtbetrag von Fr. 4'240.70 (act. 28.1).