d) Das erhebliche öffentliche Interesse am Widerruf der Niederlassungsbewilligung und an der Wegweisung des Rekurrenten kann nur durch entsprechende gewichtige private Interessen am Verbleib in der Schweiz aufgewogen werden. aa) Bei der Würdigung der privaten Interessen ist insbesondere zu berücksichtigen, dass der Rekurrent in der Schweiz geboren und aufgewachsen ist. Die Rechtsvertretung bringt vor, dass der Rekurrent eine schwierige Kindheit gehabt habe. Zu seinem ebenfalls in Z.___ wohnhaften Vater pflege er regelmässigen Kontakt. Zwischen ihm und