X.___ vom 14. August 2019 wurden während der Probezeit wiederum mindestens ein Strafbefehl und neun Polizeirapporte erlassen, wobei er schliesslich mit Entscheid des Kreisgerichts Z.___ vom 19. September 2022 wegen Drohung, mehrfacher Sachbeschädigung, Hausfriedensbruchs, einfacher Körperverletzung, Beschimpfung, mehrfachen Missbrauchs einer Fernmeldeanlage und Tätlichkeit verurteilt wurde. Zuletzt wurde der Rekurrent mit Strafbefehl des Untersuchungsamtes Z.___ vom 21. Februar 2024 wegen diverser Delikte, welche er in der Nacht vom 6. Januar 2024 beging, zu einer Geldstrafe und Busse verurteilt. Insgesamt wurde der Rekurrent seit dem Jahr 2009 mindestens 18-mal verurteilt.