So beging er nicht nur die Straftat vom 6. Juli 2014 noch während der Probezeit gemäss Strafbefehl des Untersuchungsamtes Z.___ vom 1. Mai 2013, vielmehr ergingen in derselben Probezeit bis unmittelbar zum Urteil des Kriminalgerichts X.___ vom 4. Juli 2018 mindestens sechs weitere Strafbefehle. Im Anschluss an das Urteil des Kriminalgerichts X.___ vom 4. Juli 2018 erging bereits am 9. September 2018 ein erneuter Rapport der Stadtpolizei Z.___, weil der Rekurrent mutwillig ein Taxi beschädigt haben und sich in der Folge in einem Restaurant renitent und aggressiv verhalten haben soll.