aa) Nach dem Urteil des Kantonsgerichts X.___ hielt sich der Rekurrent am 6. Juli 2014 zwischen 04:00 Uhr und 05:15 Uhr zusammen mit zwei Begleitern im B.___Park in X.___ auf. Als die beiden späteren Opfer zusammen mit einer Begleiterin die C.___gasse passierten, begaben sich der Rekurrent und seine beiden Begleiter zu diesen. Während sich der Begleiter 1 des Rekurrenten um die stark alkoholisierte Begleiterin der Opfer kümmerte, wurden die beiden späteren Opfer vom Rekurrenten und dessen zweiten Begleiter isoliert und in Richtung des D.___, E.___, abgedrängt.