Im nachfolgenden Entscheid des Kreisgerichts Z.___ vom 19. September 2022 wurde der Rekurrent von der Anklage der mehrfachen Freiheitsberaubung freigesprochen. Die übrigen Delikte, für die er verurteilt wurde, stellten keine Katalogtaten dar, weshalb die obligatorische Landesverweisung nicht in Betracht fiel. Sowohl aus