- Mit Entscheid des Kreisgerichts Z.___ vom 19. September 2022 wegen Drohung, mehrfacher Sachbeschädigung, Hausfriedensbruchs, einfacher Körperverletzung, Beschimpfung, mehrfachen Missbrauchs einer Fernmeldeanlage sowie Tätlichkeit, im Zusatz zur Geldstrafe von 50 Tagessätzen gemäss Strafbefehl der Staatsanwaltschaft V.___ vom 27. Juli 2022 sowie im teilweisen Zusatz zur Geldstrafe von 50 Tagessätzen gemäss Strafbefehl des Untersuchungsamts Z.___ vom 8. Mai 2019, zu einer