J. In der Folge wurde der Rekurrent weiter wie folgt verurteilt: - Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft V.___ vom 27. Juli 2022 wegen Sachbeschädigung und Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes (mehrfache Begehung) zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je Fr. 30.– sowie einer Busse von Fr. 300.– (act. 40.1);