Mit dieser Institutionalisierung sei der Rekurrent zu einem «Kind des Staates» geworden, welcher nun eine gewisse Verantwortung für ihn übernehmen müsse. Dem Rekurrenten müsse die Möglichkeit gegeben werden, sich als Erwachsener zurechtzufinden und zu beweisen. Er verfüge über eine Arbeitsstelle. Zudem habe er die vergangenen vier Wochen in einer Entzugsklinik in W.___ verbracht, um seine Substanzabhängigkeiten zu therapieren. Im Sinne der Verhältnismässigkeit sei dem Rekurrenten der Entzug der Niederlassungsbewilligung somit nur anzudrohen und eventualiter eine Rückstufung zu einer Aufenthaltsbewilligung vorzunehmen.