Der Rekurrent habe keinerlei Beziehung zu seinem Heimatland und wäre aufgrund seiner problematischen Persönlichkeit nicht in der Lage, sich dort zurecht zu finden. Äusserst hoch zu gewichten sei in diesem Zusammenhang, dass der Rekurrent in der Schweiz geboren und aufgewachsen sei. Er habe eine schwere Kindheit und Jugend gehabt und einen bedeutenden Teil seines Lebens in Jugenderziehungsanstalten und Kinderheimen verbracht. Mit dieser Institutionalisierung sei der Rekurrent zu einem «Kind des Staates» geworden, welcher nun eine gewisse Verantwortung für ihn übernehmen müsse.