3/15 F. Mit Schreiben vom 29. April 2020 (Vorakten S. 711 ff.) gewährte das Migrationsamt A.___ das rechtliche Gehör zum Widerruf der Niederlassungsbewilligung. Mit Verfügung vom 3. Juli 2020 (Vorakten S. 732 ff.) widerrief es die Niederlassungsbewilligung und wies ihn aus der Schweiz weg. Zur Begründung wurde im Wesentlichen angeführt, dass das Verhalten von A.___ zu sehr schweren Klagen Anlass gegeben habe. Er sei wiederholt strafrechtlich verurteilt worden und insbesondere bereits zweimal wegen Raubdelikten in Erscheinung getreten.