- Mit Strafbefehl des Untersuchungsamtes Z.___ vom 8. Mai 2019 wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je Fr. 30.–, entspricht Fr. 1'500.– (Vorakten S. 548 f.); - Mit Urteil des Kantonsgerichts X.___ vom 14. August 2019 wegen Raubes und versuchten Raubes zu einer Freiheitsstrafe von 17 Monaten, unter Anrechnung von einem Tag Polizeihaft, bedingt vollziehbar bei einer Probezeit von drei Jahren (Vorakten S. 611 ff.).