2/15 - Mit Strafbefehl des Untersuchungsamtes Z.___ vom 11. Oktober 2017 wegen Tätlichkeit und Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes (mehrfache Begehung) zu einer Busse von Fr. 500.– (Vorakten S. 429 f.); - Mit Strafbefehl des kantonalen Untersuchungsamtes Z.___ vom 6. April 2018 wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Konsum von Cannabis oder cannabishaltigen Produkten bis 10 gr.) zu einer Busse von Fr. 100.– (Vorakten S. 432 f.);