- Mit Strafbefehl des Untersuchungsamtes Z.___ vom 2. März 2017 wegen Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes (mehrfache Begehung) zu einer Busse von Fr. 250.– (Vorakten S. 297 f.); - Mit Strafbefehl des kantonalen Untersuchungsamtes Z.___ vom 5. April 2017 wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Konsum von Cannabis oder cannabishaltigen Produkten bis 10 gr.) zu einer Busse von Fr. 100.– (Vorakten S. 299 f.);