B. Er wurde in der Schweiz wie folgt verurteilt: - Mit Entscheid des Kreisgerichts Z.___ vom 17. Dezember 2009 wegen mehrfacher einfacher Körperverletzung, versuchten Raubs und mehrfachen Vergehens gegen das Waffengesetz zu einer Unterbringung in einer Erziehungseinrichtung auf unbestimmte Zeit sowie einer ambulanten Behandlung und einer persönlichen Leistung von 10 Tagen (Vorakten S. 193 ff.); - Mit Strafbefehl der Jugendanwaltschaft Z.___ vom 10. Mai 2012 wegen Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes zu einer Busse von Fr. 60.– (Vorakten S. 207);