Niederlassungsbewilligung zuständig. In diesem Fall war der Widerruf der Niederlassungsbewilligung durch das Migrationsamt zulässig und aufgrund der wiederholten und fortwährenden Straffälligkeit des Rekurrenten seit seiner Jugend bis ins Erwachsenenalter auch verhältnismässig. Den Entscheid finden Sie im angehängten PDF-Dokument. © Kanton St.Gallen 2026 Seite 1/16 Kanton St.Gallen Sicherheits- und Justizdepartement RDRM.2020.89 Entscheid vom 10. Juni 2024