werden können. In die Beurteilung sind auch die gegebenenfalls geänderten Auswirkungen im Abschnitt zwischen dem Bahnübergang Z.___ und dem Knoten C.___strasse/B.___strasse miteinzubeziehen. 5. Den Akten lässt sich entnehmen, dass eine von der Vorinstanz am 10. September 2018 (mit Publikation am 15. Oktober 2018) befristet auf maximal ein Jahr erlassene und gleichlautende Verkehrsanordnung noch