Der Gemeinderat Z.___ verweist in seiner Vernehmlassung einzig auf das im Zusammenhang mit der kommunalen Richtplanung stehende Ziel, zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Reduktion der Lärmemissionen unter anderem Tempo-30-Zonen in den Quartieren und auf der Kantonsstrasse zu schaffen. Sodann bringt er vor, dass die Kantonspolizei vor dem Erlass der Verkehrsanordnung nichts zum Lärm gesagt habe (act. 5 und 15).