nommen wurde, ist von den Verfahrensbeteiligten weder geltend gemacht worden noch aus den Akten ersichtlich. Der Gemeinderat Z.___ verweist in seiner Vernehmlassung einzig auf das im Zusammenhang mit der kommunalen Richtplanung stehende Ziel, zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Reduktion der Lärmemissionen unter anderem Tempo-30-Zonen in den Quartieren und auf der Kantonsstrasse zu schaffen.