Der erwähnte Amtsbericht erhellt, dass der mögliche Erlass der angefochtenen Verkehrsanordnung zu Mehrverkehr auf den Kantonsstrassen C.___strasse und E.___strasse führt, deren akustische Auswirkung lärmschutzrechtlich eine wesentliche Änderung darstellt (vgl. BGE 1C_204/2012 vom 25. April 2013 E. 4) und eine Prüfung von (Lärm- schutz-)Massnahmen erfordert.