3. Den Ausführungen des Amtsberichts des kantonalen Tiefbauamtes vom 22. September 2020 (act. 9.1) zufolge, geht mit der angefochtenen Verkehrsanordnung eine Verlagerung von täglich rund 2'300 Fahrzeugen von der A.___strasse auf das übergeordnete Strassennetz, d.h. auf die Kantonsstrassen C.___strasse und E.___strasse, einher.