Gegenstand des vorliegenden Rekursverfahren bildet hingegen einzig der Erlass eines Verbots für Motorwagen und Motorräder mit Zusatz "Zubringerdienst gestattet" und die Aufhebung des Verbots für Lastwagen auf der A.___strasse durch die Vorinstanz. Auf die über den erwähnten Rekursgegenstand hinausgehenden Anträge der Rekurrentin in den Ziffern 2 und 3 ist somit nicht einzutreten.