ein ganzheitliches, zukunftsfähiges Verkehrskonzept zu erstellen sei und auf allen Quartierstrassen bzw. Gemeindestrassen erster und zweiter Klasse eine Tempo-30-Zone geprüft werden solle. Gegenstand des vorliegenden Rekursverfahren bildet hingegen einzig der Erlass eines Verbots für Motorwagen und Motorräder mit Zusatz "Zubringerdienst gestattet" und die Aufhebung des Verbots für Lastwagen auf der A.___strasse durch die Vorinstanz.