Lärmmassnahmen hinsichtlich der Kantonsstrasse seien aber nicht gleichzeitig mit der Verkehrsanordnung getroffen worden, weshalb sich Koordinationsbedarf ergebe. Der Gemeindepräsident sagte hierzu im Wesentlichen, dass die Kantonspolizei vor dem Erlass der Verkehrsanordnung nichts zum Lärm gesagt habe. Man müsse auch die Anwohner der A.___strasse verstehen, die ohne Verkehrsanordnung weiterhin vom Durchgangsverkehr belastet seien.