In diesem Telefonat wurde seitens des SJD mit Verweis auf den Amtsbericht des kantonalen Tiefbauamtes im Wesentlichen mitgeteilt, dass der Verkehr mit der angefochtenen Verkehrsanordnung neu über die Kantonsstrasse führen würde und dort insbesondere für "Mehrlärm" von über einem Dezibel sorge. Lärmmassnahmen hinsichtlich der Kantonsstrasse seien aber nicht gleichzeitig mit der Verkehrsanordnung getroffen worden, weshalb sich Koordinationsbedarf ergebe.