zugestellt. In diesem Telefonat wurde seitens des SJD mit Verweis auf den Amtsbericht des kantonalen Tiefbauamtes im Wesentlichen mitgeteilt, dass der Verkehr mit der angefochtenen Verkehrsanordnung neu über die Kantonsstrasse führen würde und dort insbesondere für "Mehrlärm" von über einem Dezibel sorge.