G. Am 24. September 2020 reichte der Rechtsdienst des kantonalen Tiefbauamtes den Amtsbericht der Abteilung Mobilität und Planung vom 22. September 2020 ein (act. 9). Dieser hielt im Wesentlichen fest: - dass sich durch die vorgesehene Verkehrsanordnung durchschnittlich um die 2'300 Fahrzeuge pro Tag auf das übergeordnete Strassennetz (Kantonsstrasse C.___strasse und E.___strasse) verlagern würden;