Mit Schreiben vom 4. September 2020 ersuchte das SJD das kantonale Tiefbauamt, Abteilung Mobilität und Planung, um Abfassung eines Amtsberichts. Dieser soll anhand von Berechnungen Antworten auf die Fragen liefern, ob durch die Verkehrsanordnung ein Mehrverkehr entsteht, welcher zum einen bei der Liegenschaft "D.___" zu einer Überschreitung der dort zulässigen Lärmimmissionen führt und zum anderen im Strassenabschnitt zwischen dem Knoten B.___-/C.___strasse und der