Der Vorfall, wonach sich die Fahrzeuge bei geschlossenem Bahnübergang bis ins B.___ stauten, sei dem Gemeinderat bekannt. Dieser sei jedoch nicht auf die Schliessung der A.___strasse für den Durchgangsverkehr, sondern auf eine technische Panne beim Bahnübergang zurückzuführen gewesen, welche das verspätete Öffnen der Barriere zur Folge hatte;