- dass der durch die Schliessung der A.___strasse entstehende Mehrverkehr auf der über den notwendigen Ausbaustandard verfügenden Kantonsstrasse kaum ins Gewicht falle; - dass die A.___strasse zur Aufnahme des Transitverkehrs völlig ungeeignet sei (fehlendes Trottoir; Fahrspur unmittelbar den Hauseingängen entlangführend);