Die Ziffern 2 und 3 des Rechtsbegehrens seien als erfüllt oder als laufend erfüllt zu betrachten. Zur Begründung führte er im Wesentlichen aus (act. 5): - dass die angefochtene Verkehrsanordnung die Zielsetzung verfolge, die Quartierbewohner an der A.___strasse vor Lärm und Luftverschmutzung zu entlasten sowie die Sicherheit für Fussgänger und Velofahrer zu verbessern;