Es solle auf allen Quartierstrassen bzw. Gemeindestrassen erster und zweiter Klasse eine Tempo-30- Zone geprüft werden (Ziffer 3). Zur Begründung führte sie im Wesentlichen aus (act. 1): - dass Z.___ über kein ganzheitliches Verkehrskonzept verfüge. Mit dem Fahrverbot habe der Verkehr durch den Dorfkern mit sensiblen Verkehrsübergängen (z.B. Altersheim, Schule, Kirche) stark zugenommen.