{"Signatur": "SG_DEP_006", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2021-02-26", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_DEP_006_RDRM-2020-80_2021-02-26.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-departemente?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=222&type=1563347022&cHash=5560d70bb8dba43b569e601dda86b6d6", "Checksum": "892f288e28e756dd5a94b3776a2e147b"}, "Scrapedate": "2026-07-18", "Scrapetime": "21:30:43", "Num": ["RDRM.2020.80"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsbehörden Sicherheits- und Justizdepartement 26.02.2021 RDRM.2020.80"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsbehörden Sicherheits- und Justizdepartement"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall  Sicherheits- und Justizdepartement"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo  Sicherheits- und Justizdepartement"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Generalsekretariat Sicherheits- und Justizdepartement"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Art. 25a RPG. Der Erlass einer Verkehrsanordnung durch die Vorinstanz führt zu Mehrverkehr auf Kantonsstrassen, deren akustische Auswirkung laut Amtsbericht lärmschutzrechtlich eine wesentliche Änderung darstellt und eine Prüfung von (Lärmschutz-)Massnahmen erfordert. Die Beurteilung der Verkehrsanordnung kann somit nicht losgelöst von der Prüfung allfälliger Lärmschutzmassnahmen auf den Kantonsstrassen erfolgen, weshalb die Vorinstanz mit dem Erlass der Verkehrsanordnung die Koordinationspflicht verletzt hat (E. 3.). Gutheissung des Rekurses und Rückweisung der Angelegenheit an die Vorinstanz zur korrekten Verfahrensabwicklung und zu neuem Entscheid."}], "ScrapyJob": "446973/61/2207", "Zeit UTC": "18.07.2026 21:30:43", "Checksum": "e9d85d82309313bd4a71a6d744313303", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid St.Gallen Verwaltungsbehörden Sicherheits- und Justizdepartement 26.02.2021 RDRM.2020.80\nRegeste:\nArt. 25a RPG. Der Erlass einer Verkehrsanordnung durch die Vorinstanz führt zu Mehrverkehr auf Kantonsstrassen, deren akustische Auswirkung laut Amtsbericht lärmschutzrechtlich eine wesentliche Änderung darstellt und eine Prüfung von (Lärmschutz-)Massnahmen erfordert. Die Beurteilung der Verkehrsanordnung kann somit nicht losgelöst von der Prüfung allfälliger Lärmschutzmassnahmen auf den Kantonsstrassen erfolgen, weshalb die Vorinstanz mit dem Erlass der Verkehrsanordnung die Koordinationspflicht verletzt hat (E. 3.). Gutheissung des Rekurses und Rückweisung der Angelegenheit an die Vorinstanz zur korrekten Verfahrensabwicklung und zu neuem Entscheid.\n\nPublikationsplattform\nKanton St.Gallen und St.Galler Gemeinden\n\nFall-Nr.: RDRM.2020.80\nStelle: Generalsekretariat Sicherheits- und Justizdepartement\nInstanz: Sicherheits- und Justizdepartement\nPublikationsdatum: 31.03.2021\nEntscheiddatum: 26.02.2021\n\nSJD RDRM.2020.80\nArt. 25a RPG. Der Erlass einer Verkehrsanordnung durch die Vorinstanz führt\nzu Mehrverkehr auf Kantonsstrassen, deren akustische Auswirkung laut\nAmtsbericht lärmschutzrechtlich eine wesentliche Änderung darstellt und\neine Prüfung von (Lärmschutz-)Massnahmen erfordert. Die Beurteilung der\nVerkehrsanordnung kann somit nicht losgelöst von der Prüfung allfälliger\nLärmschutzmassnahmen auf den Kantonsstrassen erfolgen, weshalb die\nVorinstanz mit dem Erlass der Verkehrsanordnung die Koordinationspflicht\nverletzt hat (E. 3.). Gutheissung des Rekurses und Rückweisung der\nAngelegenheit an die Vorinstanz zur korrekten Verfahrensabwicklung und zu\nneuem Entscheid.\n\nDen Entscheid SJD RDRM.2020.80 finden Sie im angehängten PDF-Dokument\n\n© Kanton St.Gallen 2026 Seite 1/10\nKanton St.Gallen\nSicherheits- und Justizdepartement\n\nEntscheid vom 26. Februar 2021\n\nRekurrentin Ortsgemeinde Z.___\n\ngegen\n\nVorinstanz Kantonspolizei St.Gallen\nVerfügung (Publikation) vom 15. Juni 2020\n\nBetreff Verkehrsanordnung Gemeinde Z.___ (A.___strasse, Verbot für Motorwagen\nund Motorräder; angezeigt durch Signal 2.13 mit Zusatz \"Zubringerdienst\ngestattet\" sowie Aufhebung des Verbots für Lastwagen; angezeigt durch\nSignal 2.07)\n\nGeschäftsnummer RDRM.2020.80\n\nEntscheid des Sicherheits- und Justizdepartementes SG 1/9\nSachverhalt\n\nA.a) Die Kantonspolizei St.Gallen erliess mit Verfügung vom 6. Mai 2020\n(publiziert am 15. Juni 2020 auf der Publikationsplattform, Rubrik Kanton\nSt.Gallen und Gemeinde Z.___) folgende Verkehrsanordnung:\n\n\"Z.___, A.___strasse\n- «Verbot für Motorwagen und Motorräder»; angezeigt durch Signal\nNr. 2.13 mit Zusatz «Zubringerdienst gestattet»\n- Aufhebung des Verbots für Lastwagen; angezeigt durch Signal 2.07\"\n\nb) Zur Begründung der Verfügung führte die Kantonspolizei im Wesentlichen aus:\n- dass der Gemeinderat Z.___ nach den positiven Ergebnissen des einjährigen\nVerkehrsversuchs bei ihr beantragt habe, das Teilfahrverbot auf der A.___strasse\nunbefristet zu erlassen;\n\n- dass die A.___strasse von Y.___ her von vielen Verkehrsteilnehmenden als Abkürzung in Richtung Autobahn benutzt werde und die hohe Anzahl an Durchgangsverkehr negative Auswirkungen auf das Wohnklima und die Verkehrssicherheit im betroffenen Wohnquartier habe;\n\n- dass der Verkehr via B.___strasse direkt auf die C.___strasse (Kantonsstrassen) geleitet werden soll;\n\n- dass die Verkehrsanordnung angesichts der seit Juni 2018 durchgeführten Verkehrszählungen und den Erhebungen anlässlich eines Augenscheins – in Verbindung mit der bereits erfolgten Rückklassierung der Strasse – gutgeheissen und\nerlassen werde.\n\n"}