Entscheid des Sicherheits- und Justizdepartementes SG 11/12 1. a) Der Rekurs von A.___, Z.___, wird gutgeheissen. b) Die Verfügung des Migrationsamtes vom 14. April 2020 wird aufgehoben und die Streitsache zur Abklärung des Sachverhalts im Sinn der Erwägungen und allfälliger neuer Entscheidung ans Migrationsamt zurückgewiesen.