Dementsprechend ist zu prüfen, ob es verhältnismässig ist, die Niederlassungsbewilligung zu widerrufen und stattdessen eine Aufenthaltsbewilligung zu erteilen. Mithin ist die Eignung und Erforderlichkeit der Rückstufung zu prüfen und sind die entgegenstehenden öffentlichen und privaten Interessen gegeneinander abzuwägen. Im Rahmen der Eignungsprüfung ist insbesondere dem Verschulden am Integrationsdefizit