Ergänzend führte das Amt aus, der Sachverhalt sei umfassend abgeklärt worden. Er treffe zu, dass neben den aktuellen Umständen auch ältere Strafen und Betreibungsregisterauszüge zur Entscheidfindung beigezogen worden seien, dies aber in erster Linie aus dem Grund, um ein umfassendes Bild des Gesamtverlaufs der finanziellen und strafrechtlichen Situation von A.___ darstellen zu können.