D. Das Migrationsamt beantragte in seiner Vernehmlassung vom 20. Juli 2020, der Rekurs sei abzuweisen. Es verzichtete auf eine ausführliche Vernehmlassung und verwies primär auf die Verfügung vom 14. April 2020 sowie die Akten. Ergänzend führte das Amt aus, der Sachverhalt sei umfassend abgeklärt worden.