Entscheid des Sicherheits- und Justizdepartementes SG 3/12 A.___ habe begonnen seine Schulden abzubezahlen und er werde dies auch in Zukunft weiter tun. Es könne daher von einer günstigen Prognose ausgegangen werden. Wie auch der behandelte Psychiater bestätigen könne, könne A.___ keine mutwillige Verschuldung vorgeworfen werden. Es sei nie seine Absicht gewesen, Schulden zu machen oder von der öffentlichen Hand zu leben.