Aufgrund der grossen und konkreten Bemühungen des Rekurrenten während des Rekursverfahrens seine Schulden zurückzubezahlen, erachtete es das Migrationsamt für angebracht, eine Rückstufung (Widerruf der Niederlassungsbewilligung und Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung) zu prüfen. Gutheissung und Rückweisung zur weiteren Abklärung des Sachverhalts betreffend eine mögliche Rückstufung sowie allfälliger neuen Entscheidung. Den Entscheid SJD RDRM.2020.55 finden Sie im angehängten PDF-Dokument © Kanton St.Gallen 2026 Seite 1/13 Kanton St.Gallen Sicherheits- und Justizdepartement