{"Signatur": "SG_DEP_006", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2021-07-09", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_DEP_006_RDRM-2020-55_2021-07-09.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-departemente?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=255&type=1563347022&cHash=d6e94ca47f837bfcc1e01a03650c5bfc", "Checksum": "6fc1e471bb54f841515a00fb4189ec6a"}, "Scrapedate": "2026-07-18", "Scrapetime": "21:28:51", "Num": ["RDRM.2020.55"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsbehörden Sicherheits- und Justizdepartement 09.07.2021 RDRM.2020.55"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsbehörden Sicherheits- und Justizdepartement"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall  Sicherheits- und Justizdepartement"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo  Sicherheits- und Justizdepartement"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Generalsekretariat Sicherheits- und Justizdepartement"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Art. 63 Abs. 1 Bst. b AIG, Art. 63 Abs. 2 AIG, Art. 58a AIG, Art. 56 Abs. 2 VRP. Das Migrationsamt widerrief die Niederlassungsbewilligung des Rekurrenten. Es warf ihm vor, wegen seiner Anhäufung von Schulden in schwerwiegender Weise gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung verstossen zu haben bzw. diese zu gefährden. Aufgrund der grossen und konkreten Bemühungen des Rekurrenten während des Rekursverfahrens seine Schulden zurückzubezahlen, erachtete es das Migrationsamt für angebracht, eine Rückstufung (Widerruf der Niederlassungsbewilligung und Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung) zu prüfen. Gutheissung und Rückweisung zur weiteren Abklärung des Sachverhalts betreffend eine mögliche Rückstufung sowie allfälliger neuen Entscheidung."}], "ScrapyJob": "446973/61/2207", "Zeit UTC": "18.07.2026 21:28:51", "Checksum": "178706ae2c4a80ea4c35e4cc370009fb", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid St.Gallen Verwaltungsbehörden Sicherheits- und Justizdepartement 09.07.2021 RDRM.2020.55\nRegeste:\nArt. 63 Abs. 1 Bst. b AIG, Art. 63 Abs. 2 AIG, Art. 58a AIG, Art. 56 Abs. 2 VRP. Das Migrationsamt widerrief die Niederlassungsbewilligung des Rekurrenten. Es warf ihm vor, wegen seiner Anhäufung von Schulden in schwerwiegender Weise gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung verstossen zu haben bzw. diese zu gefährden. Aufgrund der grossen und konkreten Bemühungen des Rekurrenten während des Rekursverfahrens seine Schulden zurückzubezahlen, erachtete es das Migrationsamt für angebracht, eine Rückstufung (Widerruf der Niederlassungsbewilligung und Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung) zu prüfen. Gutheissung und Rückweisung zur weiteren Abklärung des Sachverhalts betreffend eine mögliche Rückstufung sowie allfälliger neuen Entscheidung.\n\nPublikationsplattform\nKanton St.Gallen und St.Galler Gemeinden\n\nFall-Nr.: RDRM.2020.55\nStelle: Generalsekretariat Sicherheits- und Justizdepartement\nInstanz: Sicherheits- und Justizdepartement\nPublikationsdatum: 22.09.2021\nEntscheiddatum: 09.07.2021\n\nSJD RDRM.2020.55\nArt. 63 Abs. 1 Bst. b AIG, Art. 63 Abs. 2 AIG, Art. 58a AIG, Art. 56 Abs. 2 VRP.\nDas Migrationsamt widerrief die Niederlassungsbewilligung des\nRekurrenten. Es warf ihm vor, wegen seiner Anhäufung von Schulden in\nschwerwiegender Weise gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung\nverstossen zu haben bzw. diese zu gefährden. Aufgrund der grossen und\nkonkreten Bemühungen des Rekurrenten während des Rekursverfahrens\nseine Schulden zurückzubezahlen, erachtete es das Migrationsamt für\nangebracht, eine Rückstufung (Widerruf der Niederlassungsbewilligung und\nErteilung einer Aufenthaltsbewilligung) zu prüfen. Gutheissung und\nRückweisung zur weiteren Abklärung des Sachverhalts betreffend eine\nmögliche Rückstufung sowie allfälliger neuen Entscheidung.\n\nDen Entscheid SJD RDRM.2020.55 finden Sie im angehängten PDF-Dokument\n\n© Kanton St.Gallen 2026 Seite 1/13\nKanton St.Gallen\nSicherheits- und Justizdepartement\n\nEntscheid vom 9. Juli 2021\n\nRekurrent A.___\nvertreten durch MLaw Sebastiaan Van der Werff, Rechtsanwalt, Poststrasse 23, 9001 St.Gallen\n\ngegen\n\nVorinstanz Migrationsamt St.Gallen\nVerfügung vom 14. April 2020\n\nBetreff Widerruf der Niederlassungsbewilligung\n\nGeschäftsnummer RDRM.2020.55\n\nEntscheid des Sicherheits- und Justizdepartementes SG 1/12\nSachverhalt\n\nA. A.___, geboren 17. November 1978, von Serbien, reiste am 12. März\n1994 im Rahmen eines Familiennachzugs zusammen mit seiner Mutter\nund seiner Schwester zu seinem Vater in die Schweiz und erhielt die Niederlassungsbewilligung.\n\nAm 18. September 2001 heirateten in Serbien B.___, geboren 24. August\n1979, von Serbien, und A.___. Im Rahmen eines Familiennachzugs zu\nihrem niedergelassenen Ehemann reiste B.___ am 2. März 2002 in die\nSchweiz und erhielt eine Aufenthaltsbewilligung. Das Paar hat drei gemeinsame Kinder: C.___, geboren 2. Dezember 2002, D.___, geboren\n1. März 2005, und E.___, geboren 2. November 2008. Wie ihr Vater besitzen die Kinder Niederlassungsbewilligungen. Seit 1. Dezember 2010\nlebt A.___ getrennt von Frau und Kindern.\n\nB. Das Migrationsamt drohte A.___ mit Verfügung vom 23. Juni 2014 den\nWiderruf seiner Niederlassungsbewilligung an, da sein Verhalten zu sehr\nschweren Klagen Anlass gegeben habe. Er sei mehrfach verurteilt worden und komme auch seinen finanziellen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäss nach. Gemäss dem Betreibungsregisterauszug des Betreibungsamtes Y.___ vom 28. Februar 2014 sei er mit 142 offenen Verlustscheinen im Gesamtbetrag von Fr. 490'265.95 und offenen Betreibungen von\nFr. 66'829.55 verzeichnet. Das Sozialamt Y.___ habe ihn bislang mit\nFr. 3'360.– unterstützen müssen. Zudem wies das Amt A.___ an, sich\nkünftig in jeder Beziehung klaglos zu verhalten.\n\n"}